Aktuell

UPDATE +++ Wichtige Änderungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Ak­tu­ell er­rei­chen uns vie­le Fra­gen zu den an­ge­kün­dig­ten Än­de­run­gen in der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Tat­säch­lich sind hier lei­der noch di­ver­se Punk­te sei­tens der Ge­setz­ge­bung un­ge­klärt. Hier je­doch ein Up­date zum ak­tu­el­len Stand (13.12.2023).

Hamburg, 13.12.2023 – Im Früh­jahr wur­de ein Re­fe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums zu an­ge­streb­ten Än­de­run­gen in der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung auf den Weg ge­bracht, zu dem Län­der und Ver­bän­de Stel­lung be­zie­hen konn­ten.


Welche Unternehmen sind betroffen?

Be­trof­fen von den ge­plan­ten Än­de­run­gen sind vor al­lem Un­ter­neh­men, die Ar­beits­ma­schi­nen ein­set­zen oder ver­mie­ten. Die­se Ar­beits­ma­schi­nen – wie Bag­ger, Kehr­ma­schi­nen, Ar­beits­büh­nen, Stap­ler, Ern­te­ma­schi­nen etc. – sol­len künf­tig ei­ner Haft­pflicht-Ver­si­che­rungs­pflicht un­ter­lie­gen. Es geht da­bei um selbst­fah­ren­de Ar­beits­ma­schi­nen mit ei­ner bau­art­be­ding­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit zwi­schen 6 bis 20 km/h, so­fern die­se auf öf­fent­li­chen Stra­ßen be­wegt wer­den.
 

Wann erfolgt die Umsetzung?

Das ist ei­ner der wich­tigs­ten of­fe­nen Punk­te: Ur­sprüng­lich soll­te die neue Richt­li­nie zum 23.12.2023 um­ge­setzt wer­den. Tat­säch­lich scheint es aber wahr­schein­li­cher, dass sich die­se Um­set­zung auf das ers­te Quar­tal 2024 ver­schiebt, da sich die Be­ra­tun­gen zu die­sem The­ma im Bun­des­tag ver­zö­gern. Ein Grund da­für könn­te even­tu­ell ei­ne Stel­lung­nah­me des GDV sein, de­ren Ar­gu­men­te von der Pres­se viel­fäl­tig auf­ge­grif­fen wur­den.
 

Das aktuelle Problem

Fakt ist, dass ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten ge­nannt wur­den, wie die Um­set­zung aus­se­hen könn­te: Ei­ne Ab­si­che­rung über die Kfz-Ver­si­che­rung oder aber über ei­ne Ver­si­che­rung im Rah­men der Be­triebs- und Pri­vat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Dar­um kön­nen die Ver­si­che­rer zum jet­zi­gen Zeit­punkt kei­ne kon­kre­te Lö­sung an­bie­ten.

  • Klar ist, wie der Schutz aussehen soll.
  • Nicht klar ist aber, wie die endgültige Ausarbeitung aussehen wird und wie die Thematik umgesetzt werden soll.

In je­dem Fall ist da­mit zu rech­nen, dass den Ver­si­che­rern und den Be­trof­fe­nen nach ei­ner end­gül­ti­gen Ent­schie­dung des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums nur ein kur­zes Zeit­fens­ter zur Um­set­zung blei­ben wird.
 

Was GGW für Sie tun kann

Ak­tu­ell kön­nen wir Sie vor al­lem über die wei­te­re Ent­wick­lung auf dem Lau­fen­den hal­ten. Gern ste­hen wir Ih­nen auch be­reits für wei­te­re Fra­gen zur Ver­fü­gung. Sol­bald ei­ne Klä­rung er­folgt und die Ver­si­che­rer ei­ne ent­spre­chen­de Lö­sung be­reit­stel­len kön­nen, wer­den wir Sie dies­be­züg­lich kon­kret und in­di­vi­du­ell be­ra­ten.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 13.12.2023
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