Die Sachversicherung schützt als elementarer Bestandteil des Versicherungsportfolios Ihres Unternehmens wichtige Sachwerte vor Schäden durch Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Neue technische Entwicklungen der vergangenen Jahre halten heute Einzug in die meisten Unternehmen, damit diese konkurrenzfähig bleiben. Oft wird dabei jedoch übersehen, dass derartige Veränderungen auch den Versicherungsschutz betreffen.
Hamburg, 24.05.2022 – Nutzen Sie Photovoltaik zur eigenen Energiegewinnung in Ihrem Unternehmen? Stellen Sie Ihren Mitarbeitern E-Autos oder E-Bikes zur Verfügung? Haben Sie beim Neubau oder bei der Erweiterung Ihrer Betriebsgebäude auf eine nachhaltige Bauweise geachtet? In jedem dieser Fälle ist durch diese Maßnahmen Ihr Versicherungsschutz betroffen.
Viele Unternehmen nutzen geeignete Flächen - beispielsweise auf dem Dach der Produktionsgebäude - zur Anbringung moderner Photovoltaikanlagen, um auf diese Weise eigene Stromkapazitäten nutzen zu können. Hier sind mögliche versicherungstechnische Folgen zu berücksichtigen. Derartige Anlagen können beispielsweise bei Sturm Schaden nehmen oder auch zu Schäden am Gebäude führen - insbesondere dann, wenn sie nicht sachgemäß angebracht wurden. Ebenso kommt es vor, dass die Deckenlast nicht oder falsch berechnet wird und die maximale Belastung durch den Aufbau überschritten wird. Zudem sind sie nicht selten die Ursache für einen Brand, der das betreffende Gebäude und möglicherweise auch Nebengebäude schädigt.
Sie haben Ihren Fuhrpark modernisiert und auf E-Autos umgerüstet? Dann haben Sie vermutlich auch eine oder mehrere E-Tankstellen auf dem Unternehmensgelände eingerichtet. Oder kommen viele Mitarbeiter mit E-BIkes zur Arbeit, deren Akkus sie dann auf dem Betriebsgelände aufladen? In beiden Fällen genügt oft eine falsche Handhabung oder die fehlerhafte Anbringung, um ein Feuer auszulösen. Schon allein das Unterstellen eines E-Autos kann das Risiko für Ihr Unternehmen erhöhen.
Übrigens: Ladesäulen selbst sollten über eine Elektronikversicherung abgesichert werden. Im Hinblick auf den Brandschutz gibt es - ähnlich wie auch bei anderen elektrischen Einrichtungen - Anforderungen, die eingehalten werden sollten. So sollte zum Beispiel der Bereich rund um den Ladeplatz und die Ladestation in einem Radius von 2,5 Metern frei von Brandlasten sein. Auch sollten geeignete Feuerlöscher (CO2) im Bereich der Ladeplätze vorhanden sein.
Beachten Sie auch: Wenn Sie der Betreiber einer Ladesäule sind, haften Sie für eventuell entstehende Schäden. Sofern es sich um eine "Betriebstankstelle" handelt, ist das Betreiben der Ladesäule im Regelfall ein mitversichertes Nebenrisiko in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihre Haftung in Ihrer Betriebs- oder Bürohaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Falls Sie kürzlich einen Neubau oder auch einen Anbau an den bestehenden Gebäuden Ihres Unternehmens umgesetzt haben, so haben Sie dafür möglicherweise moderne und vor allem nachhaltige Baustoffe wie Holz verwendet und bei der Dämmung auf Stroh oder ähnliches gesetzt. Damit haben Sie das Feuerrisiko erhöht, da diese Baustoffe erheblich schneller brennbar sind.
Die vorigen Erklärungen machen deutlich: Maßnahmen wie die genannten wirken sich in jedem Fall auf Ihren Versicherungsschutz aus. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um Gefahrerhöhungen, die dem Versicherer angezeigt werden müssen. Sollten Sie Ihren Sachversicherer also nicht über diese Maßnahmen informiert haben, so kann Ihr Versicherer im Schadenfall wegen Verletzung einer Anzeigeobliegenheit den Versicherungsschutz versagen. Bei nicht sachgemäßer Handhabung oder Anbringung oder anderem fehlerhaften Verhalten verlieren Sie Ihre Absicherung möglicherweise sogar vollständig.
Bitte informieren Sie uns daher am besten bereits im Vorwege über Maßnahmen, wie die hier genannten. Nur so können wir Ihr jeweiliges Vorhaben im Hinblick auf Ihren bestehenden Versicheurngsschutz prüfen. Mit passendem Informationsmaterial können wir Ihnen von vornherein die notwendigen Informationen an die Hand geben, damit Sie auch weiterhin sicher und ausreichend abgesichert sind. Rechtzeitig lässt sich dann der Versicherungsvertrag anpassen oder das geplante Vorhaben im Sinne des bestehenden Versicherungsschutzes modifizieren. Nur dann sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.
Gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und werden für Sie aktiv: Sprechen Sie uns an!
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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