Aktuell

Insolvenzanfechtung – Wie gewonnen, so zerronnen

Insolvenzanfechtungen bedeuten für Unternehmen unkalkulierbare Bilanzrisiken. Bereits sicher geglaubte Forderungen leben im Nachhinein wieder auf und können je nach Größenordnung die Existenz des Unternehmens gefährden. Um die Forderung der Insolvenzverwalters zurückzuweisen, müssen Sie beweisen, dass Sie keinerlei Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit wahrgenommen haben. Und das gelingt in der Regel nicht so einfach.

Hamburg, 12.01.2022 – Trotz aktueller Rechtsprechung ist das Anfechtungsrisiko für Ihr Unternehmen unverändert hoch. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Insolvenzlage geben und aufzeigen, wie Sie sich vor Anfechtungsrisiken schützen können.


Aktuelle Insolvenzlage und Ausblick

Die Anzahl an Unternehmensinsolvenzen ist im Krisenjahr 2020 auf ein historisches Tief seit 1993 gefallen. Dies ist jedoch wenig verwunderlich, da es im Rahmen der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen kam. Der sinkenden Anzahl von Unternehmensinsolvenzen steht gegenüber, dass wieder vermehrt größere Unternehmen in die Insolvenz gehen. Wirft man insofern einen Blick auf die Summe der ausgefallenen Forderungen insgesamt, zeigt sich ein starker Anstieg gegenüber den letzten Jahren.

Ein weiterer Effekt der staatlichen Maßnahmen ist das vermehrte Auftreten von masselosen Insolvenzen. Das Stichwort "Zombieunternehmen" dürfte vielen etwas sagen. Es handelt sich dabei um Unternehmen, die aufgrund der Hilfeleistungen künstlich am Leben gehalten wurden. Als Folge wird wohl auch der Insolvenzanfechtungstatbestand noch mehr an Bedeutung gewinnen, da dieser häufig die einzige Quelle für Insolvenzverwalter darstellt, um Einnahmen zu generieren.

Es lässt sich schwer voraussagen, wie sich die Insolvenzlage in Zukunft verändern wird. Fakt bleibt jedoch, dass das Risiko der Insolvenzanfechtung hoch ist und eventuell weiter steigen wird.
 

Wie können Sie sich vor Anfechtungsrisiken schützen?

Grundsätzllich sind Anfechtungen bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich. In der Praxis kommt es häufiger vor, dass Rechnungen bis zu vier Jahre rückwirkend angefochten werden. Gerade bei regelmäßigen Geschäften mit einem Partner kann die Summe der Forderungen über die Jahre zu einem existenzbedrohenden Risiko werden.
 


Eine einheitliche Möglichkeit, Ihr Unternehmen präventiv vor Insolvenzanfechtung zu schützen, geben die Regelungen in den Gesetzbüchern leider nicht her. Hinzu kommt, dass das Risiko der Insolvenzanfechtung im täglichen Geschäftsverkehr meist unvorhergesehen auftritt.

Es lassen sich jedoch vier kritische Handlungen ableiten, die das Anfechtungsrisiko spürbar erhöhen:

  1. Zahlungsverzögerung: Ihr Kunde hält das vereinbarte Zahlungsziel nicht ein.
  2. Abstimmung: Sie tauschen sich mit anderen Lieferanten Ihres Kunden aus: Zahlt der Kunde bei euch auch schlecht? Sie erfahren: Anderen Lieferanten geht es wie Ihnen.
  3. Erklärung Ihres Kunden: Ihr Kunde erklärt Ihnen, er habe Liquiditätsprobleme, könne nicht alle Lieferanten bezahlen und bitte um Zahlungsaufschub.
  4. Vereinbarung von Sicherheiten: Wegen der ausstehenden Zahlungen vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden Sicherheiten.

Das einzelne Ergebnis muss im Falle einer Insolvenz Ihres Kunden nicht unbedingt zu einer Insolvenzanfechtung führen. Eine Kombination mehrerer Handlungen lässt das Risiko einer Insolvenzanfechtung jedoch deutlich steigen.

Die Gefahr, die aus den vorstehenden kritischen Handlungen erwächst, sollte jedem Credit Manager bekannt sein. Das Perfide an der Insolvenzanfechtung ist, dass vermeintlich "gutes Arbeiten" im Credit Management, das heißt ein aktives Eintreiben/Besichern von Forderungen, im Nachhinein eine Basis für Insolvenzanfechtung/Rückforderung geleisteter Zahlungen sein kann.
 

So können Sie sich absichern

Eine Möglichkeit, Ihre Bilanz vor den finanziellen Folgen einer Insolvenzanfechtung abzusichern, ist die Insolvenzanfechtungsversicherung. Diese hat mehrere Vorteile:

  • Übernahme, also Zahlung der berechtigt angefochtenen Forderungen
  • Unterstützung bei der Abwehr von Ansprüchen durch Experten
  • auf Wunsch anteilige Übernahme der Rechtskosten

Das vermehrte Auftreten von masslosen Insolvenzen und die allgemeine Unsicherheit in der Wirtschaft, wie sich die Insolvenzen in nächster Zeit entwickeln werden, machen es notwendig, sich mit dem Thema Insolvenzanfechtung näher auseinanderzusetzen. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich eine Insolvenzanfechtungsversicherung mit ausreichend Versicherungssumme abzuschließen, damit Sie bestmöglich vor Verlusten geschützt sind.

Haben Sie eine Kreditversicherung oder möchten Sie eine abschließen? Sie können die Insolvenzanfechtungsversicherung auch als Zusatzmodul zu Ihrer Kreditversicherung hinzufügen.

Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Insolvenzanfechtung.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 12.01.2022
Share:

Ansprechpartner

Björn Albert
GGW Kreditversicherungs-Makler GmbH – Geschäftsführer

Sie möchten eine Publikation oder Pressematerial zugeschickt bekommen? Dann lassen Sie uns gern eine Nachricht zukommen.

Das könnte auch von Interesse sein

SMR Blog

Aktuelles aus unserem Haus

Bestellerbetrug: Wenn der erträumte Großauftrag zum Alptraum wird

Jetzt lesen

GGW Gruppe neuer Hauptsponsor der Jugend-Nationalteams des DHB

Jetzt lesen

Der Schutzschirm endet und die Insolvenzen kommen?

Jetzt lesen

Blockade des Suez-Kanals – ein Sonderfall?

Jetzt lesen

Endgültiges Inkrafttreten der neuen Verordnung für Medizinprodukte steht bevor

Jetzt lesen

StaRUG – Neue Rahmenbedingungen für Unternehmen

Jetzt lesen

RWB-Artikelreihe: Artikel 4 – Wegweisendes EUGH-Urteil zu DSGVO Schadenersatz bei Cyberschäden

Jetzt lesen

GGW Leipzig spendet für neuen "Snoezelraum"

Jetzt lesen

Zweifache Spendenübergabe von GGW Leipzig

Jetzt lesen

UPDATE +++ Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der geänderten EU-KH-Richtlinie

Jetzt lesen

Erfolgreiche Spendenaktion bei GGW Leipzig

Jetzt lesen

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Jetzt lesen
Corona-Störer
  

Aktuelle Information zum Corona-Virus

Wir sind weiter für Sie da!

Jetzt lesen