Zum 01.01.2022 ist das "Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrages" in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die europäische Warenverkaufsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Hamburg, 01.02.2022 – Parallel dazu ist das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" verabschiedet worden und ebenfalls zum 01.01.2022 in Kraft getreten.
Beide Gesetze sollen zum Funktionieren des digitalen Binnenmarktes beitragen und zugleich den Verbraucherschutz stärken. Außerdem ändern beide Gesetze das Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch im Verbrauchsgüterkaufrecht.
Die Rechtsänderungen betreffen (Verbraucher-)Verträge über digitale Produkte. Das sind beispielsweise Softwareprodukte oder Musikdateien. Sie sind auch anwendbar auf Waren mit digitalen Elementen, zum Beispiel das Smartphone oder ein digitales Haushaltsgerät. Hier wird der Mangelbegriff in einer Neufassung des § 434 BGB deutlich erweitert. Danach ist eine "Sache" nun neu frei von Sachmängeln, wenn sie gleichzeitig subjektive sowie objektive Montageanforderungen erfüllt. Sowohl für die digitalen Produkte als auch für Waren mit digitalen Elementen werden zudem Aktualisierungspflichten des Verkäufers normiert.
Die Neuregelungen bedeuten für betroffene Unternehmen eine deutliche Haftungsverschärfung. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Ihre Produkte diesem neuen Anwendungsbereich unterfallen! Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir gerne, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz auch diesen gestiegenen Anforderungen gerecht wird oder ob beispielsweise die Deckungssummen angepasst werden sollten.
Zuletzt lief ein Konsultationsverfahren der EU zur "zivilrechtlichen Haftung - Anpassung der Haftungsregeln an das digitale Zeitalter und an die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz". Die Konsultation soll feststellen, welche Anpassungen der Produkthaftungsrichtlinie im Hinblick auf das digitale Zeitalter notwendig sind.
Sollen zum Beispile Hersteller von smart objects verschuldensunabhängig haften, wenn Sicherheits-Updates versäumt werden?
Besteht darüber hinaus die Notwendigkeit, die nationalen Haftungsregime an die spezifischen Herausforderungen anzupassen, die mit der Nutzung von künstlicher Intelligenz einhergehen?
Alle Interessenträger waren bis zum 10.01.2022 zur Beteiligung aufgerufen: Nun ist die Annahme der Konsultation für das dritte Quartal 2022 geplant. Je nach Ergebnis können sich hieraus weitreichende Folgen für den Versicherungsschutz ergeben, zum Beispiel mit einer verschuldensunabhängigen Haftung für Hochrisiko KI-System bis zu Pflichtversicherungen im Haftpflichtbereich.
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Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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